Zur Information: Bericht ist aus dem Gemeindebrief aus Brackel und wird noch aktualisiert!

 

Was sind eigentlich Personalplanungsräume?

Die Evangelische Kirchengemeinde Brackel bildet seit Anfang 2023 gemeinsam mit den Gemeinden Asseln, Wickede, Scharnhorst und Frieden Nordost den Personalplanungsraum Dortmund Ost. Bei der Besetzung von Pfarrstellen bildet zukünftig die Gemeindegliederzahl im Personalplanungsraum die Grundlage. Die Gemeinden müssen mit Blick auf die Pfarrstellenbesetzung kooperieren.
 

„Personalplanungsraum“ – ein wahres Wortungetüm. Klingt nach Beamtendeutsch. Und tatsächlich handelt es sich bei den PPRs – so die Abkürzung für „Personalplanungsräume“ – zunächst um eine organisatorische Angelegenheit.

 

Warum geht uns das in Brackel an?

Wir sind seit Anfang 2023 selbst Teil eines solchen PPRs. Und um das jetzt besser zu verstehen, müssen wir uns mit ein paar Zahlen und kirchenorganisatorischen Dingen beschäftigen. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie bei uns in der Westfälischen Landeskirche Pfarrstellen zugeteilt und besetzt werden.

 

Wie sind Pfarrstellen bisher zugeteilt worden?

Bis Ende 2022 ist es so gewesen, dass jede Gemeinde einfach schauen konnte, wie viele Gemeindeglieder sie hat. Und dann konnte sie entsprechend ihrer Größe Pfarrstellen ausschreiben und besetzen. Betrachtet wurde also die einzelne Gemeinde. Und die Anzahl der Gemeindeglieder hat die Anzahl der Pfarrstellen bestimmt. Der Verteilungsschlüssel lautete: Auf 3000 Gemeindeglieder kommt eine Pfarrstelle.[1]

 

Wie werden in Zukunft Pfarrstellen zugeteilt?

Seit dem letzten Jahr, gibt es ein neues Modell. Für die Freigabe von Pfarrstellen wird jetzt nicht mehr nur die einzelne Gemeinde betrachtet, sondern zunächst der gesamte Kirchenkreis. Wenn also bspw. einem Kirchenkreis insgesamt 150 000 Gemeindeglieder angehören, dann ergibt dies 50 Pfarrstellen (bei einem Verteilungsschlüssel von 3000 Gemeindeglieder je Pfarrstelle). Diese Pfarrstellen können dann in den Gemeinden besetzt werden.

 

Ändert sich denn überhaupt etwas durch diese Umstellung?

Ob ich nun eine einzelne Gemeinde betrachtete oder den gesamten Kirchenkreis – ändert sich denn in der Realität überhaupt irgendetwas? Und hier ist die Antwort klar: Es ändert sich gewaltig. Sinkt nämlich die Anzahl der Kirchenmitglieder, dann gibt es weniger und weniger Pfarrstellen. Fällt bspw. die Mitgliedszahl im Kirchenkreis von 150000 auf 120000 Mitglieder sinkt auch die Anzahl der Pfarrstellen um 10. Es gäbe dann nur noch 40 Pfarrstellen. Kurzfristig ist das egal, weil keine Pfarrerin und kein Pfarrer aus einer Gemeinde entlassen wird. Aber problematisch wird es, wenn eine Pfarrerin/ein Pfarrer eine Gemeinde verlässt. Denn jetzt wird nicht mehr in dieser Gemeinde geguckt, ob die Gemeinde ausreichend groß ist, um die Pfarrstelle neu zu besetzen. Stattdessen wird im gesamten Kirchenkreis geschaut. Und bei insgesamt sinkenden Kirchenmitgliedszahlen kann es sein, dass die Anzahl der Pfarrerinnen und Pfarrer laut Verteilungsschlüssel ausgeschöpft ist. Dass diese Gemeinde gerade keine Pfarrerin/kein Pfarrer mehr hat, ist dabei egal. Selbst wenn die Gemeinde noch 3000 oder mehr Mitglieder hat, würde nicht neu besetzt.

 

Wo gibt’s denn sowas? Zum Beispiel in Asseln

Dass das jetzt nicht nur Theorie ist, sondern ganz handfeste Konsequenzen hat, erlebt gerade unsere Nachbargemeinde Asseln. Zu Beginn des Jahres hat Pfarrer Johannes Ruschke die Gemeinde verlassen. Die Gemeinde Asseln hat mehr als 3000 Gemeindeglieder. Nach der alten Regelung hätte die Gemeinde die Pfarrstelle neu besetzen dürfen. Doch die Neuregelung sorgt dafür, dass die Stelle erst einmal nicht neu besetzt werden darf.

 

Was hat das denn jetzt alles mit den Personalplanungsräumen zu tun?

Die Landeskirche erlaubt den Kirchenkreisen, so genannte Personalplanungsräume zu bilden. Für die Berechnung der Anzahl der Pfarrstellen dient dann der Personalplanungsraum und nicht der Kirchenkreis als Grundlage.  Der Vorteil besteht darin, dass in diesen kleineren Einheiten die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden leichter zu organisieren ist.

Wenn wir uns fragen, wie viele Pfarrstellen wir in Zukunft haben, dann schauen wir nicht mehr nur auf unsere eigenen Gemeindemitgliedszahlen. Stattdessen schauen wir in den gesamten Personalplanungsraum. Dann wissen wir, wie viele Pfarrstellen innerhalb dieses organisatorischen Zusammenschlusses freigegeben werden. Wo und wie diese Pfarrstellen dann besetzt werden, muss in Zukunft innerhalb des Personalplanungsraums abgestimmt werden. Die Gemeinden bleiben also eigenständig, müssen aber bei der Verteilung und Besetzung von Pfarrstellen viel enger kooperieren.

 

Wie packen wir das jetzt konkret an?

Für die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden im PPR gibt es insbesondere zwei Gremien. Zum einen treffen sich die Hauptamtlichen der einzelnen Gemeinden regelmäßig, um die im Alltag anfallende Arbeit zu koordinieren. Hier geht es beispielsweise um Vertretungsregelungen und Gottesdienstpläne. Zum anderen gibt es den Regionalrat, zu dem jede Gemeinde vier Mitglieder entsendet. Im Regionalrat denken wir darüber nach, wie wir die inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden in Zukunft gestalten wollen.

 

Ein Blick in die Zukunft

Die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden ist bei uns in Brackel schon längst ein Thema. Sehr konkret sind wir dazu seit einigen Jahren mit den Nachbargemeinden auf der Hellwegschiene im Austausch. Und mit den Personalplanungsräumen gibt es nun eine weitere organisatorische Klammer, um die zukünftige Zusammenarbeit zu gestalten.

 

[1] Dieser Verteilungsschlüssel wird in den kommenden Jahren zweimal angepasst. Ab 2026 gilt: Eine Pfarrstelle auf 4000 Gemeindeglieder. Ab 2031 eine Pfarrstelle auf 5000 Gemeindeglieder.

 

 

 

Die sechs Personalplanungsräume des Kirchenkreises Dortmund-Lünen-Selm.